Freitag, 15. Juli 2011

Beschwerde biem Justizministerium Stuttgart

in Sachen gesetzlicher Betreuung in eigener Sache

Beschwerde gegen mehrere Richter des Betreuungsgerichts Karlsruhe, die XI. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen mehrere Richter am Betreuungsgericht tätig bzw. tätig gewesen möchte ich Beschwerde einlegen.

2002 wurde unter AZ XVII 543/2002 Betreuung eingerichtet beim Betreuungsgericht Karlsruhe. Sie wurde vom Betreuungsgericht Durlach übernommen.
Betreuung hatte ich nach postoperativer fachärztlicher Behandlungsverweigerung und Unterstützungsverweigerung meiner Krankenkasse, der AOK Mittlerer Oberrhein, beantragt nachdem ich infolge der aufgetretenen gesundheitlichen Schäden zur Erhaltung des Stillstands meiner Süchte als magersüchtige Alkoholikerin die Psychiatrie aufgesucht. Meine wohl durchaus behandlungsbedürftigen Hormonwerte wurden nicht beachtet. Ich wurde vor die Wahl gestellt Entlassung oder Zyprexa. Aus Angst vor einem Suchtrückfall in dessen Verlauf ich durchaus mit schwersten gesundheitlichen Schäden zu rechnen habe in dieser Kombination stimmte ich der Behandlung zu. Meinem Wunsch nach gesetzlicher Betreuung wurde entsprechend gesetzlicher Vorgaben Rechnung getragen. Ich erhielt Betreuung gegenüber Behörden, in finanziellen und Wohnungsangelegenheiten. Dank der Vertretung meiner Interessen in Wohnungsangegenheiten hatte ich binnen vier Wochen ohne jede Unterstützung aus meiner damaligen Wohnung auszuziehen. Einen Wohnberechtigungsschein beantragte ich selbst erfolgreich nachdem ich entsprechende Beratung im TAFF in Karlsruhe erhielt.
Ich zog in den Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgericht Karlsruhe und kam so in die Zuständigkeit von Frau Richterin Merx. Vollständige Akteneinsicht habe ich erst jetzt.
Bisher war ich noch nicht in der Lage die gesamte Akte einzusehen. Allerdings fällt schon auf den ersten Seiten auf dass zunächst eine mir unbekannte Frau Hauck mehrmals als meine Betreuerin genannt wird. Ohne Betreuerwechsel wird dann Frau Haug als Betreuerin genannt.
In der Akte fehlt mein schriftlicher Nachweis persönlich in Kopie abgegeben dass eine postoperative Nachbehandlung nötig ist. Ebenfalls fehtl mein Vortrag dringend rechtliche Mittel gegen Rufschädigung einlegen zu können. Darüber hinaus fehlt mein Vortrag in der Psychiatrie Karlsruhe nachweislich falsch behandelt worden zu sein und so weiteren gesundheitlichen Schaden hier anderer Natur aber auch die Wahrnehmung und Interaktion negativ beeinflussend. Mein Wunsch auch hier Rechtsmittel einlegen zu wollen und diesbezüglich unterstützt zu werden führte zur Erweiterung der Betreuung auf Gesundheitsfürsorge nach nicht zeitlich korrekt dokumentiertem Betreuerwechsel. Es fehlt die Feststellung, dass meine Betreuerin Frau Haug nachweislich im gleichen Fall zweite EV abgab, von mir erwartete von 25,- DM im Monat nicht nur meinen Unterhalt zu bestreiten sondern auch noch die Telefonkosten zu tragen. Aus der Betreuungsakte geht hervor ich könne mit Geld nicht umgehen. Schulden habe ich vor allen Dingen aus unrechtem Verhalten was vom Landgericht Karlsruhe so angeblich festgestellt sei. Tatsache ist, dass das Landgericht Karlsruhe den zu meinen Gunsten vom Amtsgericht Karlsruhe beurteilten Vorgang ohne Anhörung sofort nach Prozesseröffnung zu meinen Ungunsten entschied und ich keine rechtliche Vertretung fand um weiter klagen zu können. Dank Verweigerung der Fachärzte wird nicht dokumenitert dass ich durch den Verdacht entstehenden genetisch bedingten und somit sehr aggressiven und schnell wachsenden Gebärmutterhalskrebs stark in meinen Handlungen eingeschränkt war.

Rechtsmittel gegen die Fachärzte konnte ich bis heute nicht einlegen. Die Akten werden nach meiner Erwartung demnächst vernichtet. Unwahrheit kann so ebenso leicht über mich verbreitet werden wie der Entzug von Rechtsmitteln weiter betrieben werden.

In der Betreuungsakte steht nicht dass ich nur unter Protest und nur veranlasst durch die Versicherung dann Unterstützung bei der Rehabiliation zu erhalten mit einem Behindertenausweis einverstanden war.

Meine neue Betreuerin Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger hat mich umfangreich geschädigt dank vor allen Dingen zunächst Frau Richterin Merx. Jeder Versuch meinerseits wurde mit der Drohung eine Einweisung in eine psychiatrische geschlossene Anstalt zu veranlassen beantwortet.

Ihr Nachfolger war Richter Scheuven. Er gewährte mir Zugang zu insgesamt 97 Seiten meiner Betreuungsakte. Wie ich der Betreuungsakte bisher entnommen habe steht dort ich habe zur gesamten Akte Zugang gehabt. Die Betreuung wurde erweitert. Der Zugang zu meinem Konto wurde massiv erschwert. Nun erhielt meine Betreuerin eine EC-Karte. Meine wurde am gleichen Tag auf der Bank eingezogen. Ich erhielt dann auf meine Kosten ein Mal monatlich einen Kontoauszug mit regelmäßig 14-tägiger Verspätung. Ich hatte Gewerbe für Internettägkeit angemeldet. Auf meine Beschwerde beim Amtsgericht erhielt ich keine Reaktion.

Dann forderte mich eine weitere Richterin auf der Aufhebung der Betreuung durch persönliches Erscheinen zuzustimmen. Mittlerweile hatte ich auf eine Bewerbung als Krankenschwester nach eigener Rehabilitation schriftlich dass ich trotz Bedauern des Arbeitgebers nicht eingestellt werden könne. Mündlich erfuhr ich dort meine Betreuerin erlaube dies nicht. - Vorhergehende Tätigkeiten meiner Betreuerin zu meinen Ungunsten möchte ich erst nach Akteneinsicht kommentieren.
Ich bezog mittlerweile Rente unterhalb des Existenzminimums. Solange ich mir selbst Arbeit gesucht hatte erfolgreich war ich nicht auf weitere Unterstützung angewiesen.
Nun beantragte ich auf der zuständigen Behörde Grundsicherung. Der Antrag wurde mir ausgehändigt. Doch wurde mir gleich erklärt ausgefüllt würde er nur von Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger entgegen genommen. Ich schickte ihn also per Einschreiben mit Rückschein zu inklusive der entsprechenden Dokumente. Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger rief mich daraufhin an. Sie erklärte, ich solle mich nicht so anstellen. Ich habe doch nur 97,- Euro weniger als die Grundsicherung ausmache. Da lohne sich ein Antrag nicht. Sie weigere sich den abzugeben. Wie ich überhaupt dazu komme mir einzubilden sie würde auch nur irgend etwas für mich tun? Was ich mir eigentlich einbilde? Noch ein Schreiben von mir an sie und ich würde sofort in die Geschossene kommen.

Rechtsberatung habe ich mehrfach versucht zu erhalten, Antrag auf Rechtspfleger ebenfalls ergebnislos gestellt. Mir wurde mehrfach gesagt ich habe nur Anrecht auf rechtliche Unterstützung wenn ich gegen meine Betreuerin vorgehen wolle.

Nun war Frau Richterin Szymanski einige Wochen zuständig.Sie schlug Betreuerwechsel vor. Da ich es ablehne dass ein Betreuungsverein die Rechtsverstöße von Richterin von denen sie abhängig sind und betreuenden Rechtsanwälten übernehmen wurde mir eine neue Rechtsanwältin als Betreuerin am 15.04.2011 per Beschluss zugesprochen. Weiter wurde meine Beschwerde in der ich mich als Laiin auf einige Artikel des Grundgesetzes - unter anderem Artikel 1, Post- und Briefgeheimnis, Uvnerletzlichkeit der Wohnung, 19 beziehe an das Landgericht weiter gereicht.
Die Richterin sprach mir zwar mündlich das Recht auf Akteneinsicht zu. Ebenso versprach sie mir Unterstütung um an Kopie meiner Krankenakten zu kommen damit ich fachliche Gegenargumente vorlegen kann bzw. fachlich Falschbehandlung nach Behandlungsverweigerung nachweisen kann. Unterstützung bei der Erlangung des Existenzminimums wurde mir ebenso mündlich zugesagt. Allerdings habe ich bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Betreuungsgericht keinen glaubhaften Betreuungsrichter nachweisbar erlebt. Erst als ich Nachricht vom Landgericht erhielt war für mich die Möglichkeit erkennbar nun den Rechtsweg einschlagen zu können.

Das Landgericht Karlsruhe teilte mir mit binnen zwölf Wochentagen bestehe die Möglichkeit schrifltich Stellung zu beziehen. Grobe Rechcherche im Internet sagt mir mit Urteil auf Bundesebene mindestens vier Wochen zu. Ebenfalls wird dort - vorausgesetzt ich verstehe dies in meiner hochgradigen gesundheitlichen Schädigung richtig - zu dass dieser Zetipunkt frühestens einsetzt ab dem Zeitpunkt wo ich rechtlichen Beistand zur Seite habe.

Meine am 15.04.2011 per Beschluss eingesetzte Betreuerin habe ich bis heute nicht gesehen. Telefonisch ist sie nicht zu erreichen.

Meine Benachrichtigung über die Rentenanpassung zum 01.07.2011 ist fehlerhaft. Widerspruch kann ich dank Unterrichtung im Internet nicht selbst einlegen. Schriftlich würde ich mich aus Erfahrung nur per Einschreiben mit Rückschein mit ihr in Verbindung setzen. Ich habe aber dem Landgericht noch manches Papier in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Ich soll nach Auskunft gefunden im Internet zeitgleich auch das zuständige Betreuungsgericht in Kenntnis setzen. Also jeweils vier Kopien vorlegen.

Nun habe ich ausgeführt gegenüber dem Betreuungsgericht dass meine Anorexia nervoa unter den jetzigen Umständen vor dem Ausbruch akut steht. Dass ich mich weigere unter Einsatz meines Lebens in fachärztliche Behandlung zu gehen. Es ist ja immerhin nicht die Ursache wie ich wohl kaum ausführen muss dem Betreuungsgericht gegenüber. Ich habe versprochen mich unter Einsatz von Leib und Leben vor der Gabe von wahrnehmungsverändernden Medikamenten zu schützen.

Festzustellen habe ich noch dass ich mehrfach bestohlen wurde in den vergangenen Jahren. Weder wurde Strafanzeige entgegen genommen noch war meine Betreuerin bereit die Wohnung aufzusuchen um sich von den Tatsachen zu überzeugen. So wurde mir meine gesamte Geldbörse inklusive Ausweis der Badischen Landesbibliothek gestohlen wodurch mir der Zugang zu haptisch festgehaltenem Recht nicht mehr möglich ist. Ich weiß, dass das im Internet recherchierbare Recht nicht verbindlich ist.

Mir wurde aber im Rahmen dieser Vorfälle auf meine Beschwerde ein neues Gurtachten aufgezwungen welches mir nun Paranoia attestiert. Mein Hinweis auf das im März 2008 vom Bundesverfassungsgericht gefällt Urteil in vergleichbarem Fall ebenfalls zu Tätigkeiten der hier Involvierten Behörden und halböffentlichen staatlichen Stellen. Damals wurde der Klagenden Recht und Schadenersatz zuerkannt. Auch damals war eine Rechtsanwältin zur Betreuerin bestellt worden. Auch damals war diese von Genannten unterstützt worden. Soweit mir bekannt handelt es sich ebenfalls um eine gelernte Krankenschwester und ledige Frau. Soweit mir bekannt handelt es sich ebenfalls um eine trockene Alkoholikerin ohne Nutzung von Medikamenten. Die damals gutachtende Fachärztin hat sich mir verweigert. Die Klinik Heidelberg verweigert verantwortet durch den Chef eine Behandlung. Das aufgesuchtge ZI Mannheim bescheinigt zwar eine Traumatisierung, blendet aber selbst auf Anfrage per Einschreiben mit Rückschein sowohl die Tatsache aus dass ich am genannten Tag meinen Termin verpasst hatte und deshalb in die Notfallambulanz kam ebenso wie meine Suchterkrankungen.

Ich möchte weiter ausführen dass laut Aussage Richterin Szymanski dem Betreuungsgericht bekannt ist dass ich seit nun über drei Jahren nur noch abfließendes Wasser in Dusche und WC habe, mein Kühlschrank seit Januar 2010 defekt ist.


Ich glaube nicht dass es statthaft ist um Abhilfe zu bittten .Es könnte mir immerhin Selbstmordgefährdung unterstellt werden. Ich fordere also Abhilfe.

Weiter möchte ich mich beschweren dass mir gestern erklärt wurde Frau Richterin Szymanski sei seit unbekannter Zeit nicht mehr zuständig. Frau Richterin Mohr bearbeite die Akten bis 01.07.2011 mindestens. Mir ist auf alle Fälle bekannt dass viele Betreute gar nicht mehr bei Gericht erscheinen da wir eh nicht angehört werden, unsere Interessen nicht berücksichtigt werden. Mindestens zu Viert versuchen wir nun vor dem Landgericht unsere Rechte einzufordern. Wenn auch die anderen in einer Situaition wie der meinen sind kann dies nur als weiterer Versuch verstanden werden rechtliches Gehör unmöglich zu machen.

Darüber hinaus bitte ich darum Sorge dafür zu tragen dass es in Zukunft nicht mehr zu stundenlangen themenfremder aufgezwungener Diskussionen durch Mitarbeiter sowohl des Betreuungsgerichts als auch des Landgericht kommt. Beim Landgericht ist hier dieser Mensch an der Information zu nennen. Infolge seines auffälligen Verhaltens erlitt ich einen leichten Nervenzusammenbruch. - Vielen Dank. Ich habe in den 25 Jahren meiner Trockenheit gelernt OHNE wahrnehmungsverändernde Drogen jeder Art damit umzugehen. Und war bisher nachweislich erfolgreich.



Mit freundlichen Grüßen bitte ich um Verständnis für meinen vielleicht nicht ganz korrekten Vortrag dessen Hintergrund sich aus dem Vortrag ergibt



Renate Gran
Hallesche Allee 19
76139 Karlsruhe
AZ XVII 543/2002

Mit Datum 04.07.2011 finde ich am 12.07.2011 in meinem Briefkasten vor:

Ihr Schreiben vom 29. Juni 2011

Sehr geehrte Frau Gran,

Ihr oben genanntes Schreiben ist im Justizministerium Baden-Württemberg eingegangen.

Wir haben Ihr Schreiben zuständigkeitshalbrer an den Präsidenten des Amtsgerichts Karlsruhe weitergeleitet.

Mit freundlichen Gruüßen

Unterschrift
Wirz

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